Dein Führerschein bei uns

Wir machen dich fit. Mit unserem modernen und sportlichen Fuhrpark bilden wir die Klassen A, A1, A2, B, BE, B196, B197, AM und Mofa aus.

Bei uns erhälst Du Deine persönliche Ausbildung von A – Z.

In unseren modernen Schulungsräumen vermitteln wir interessant und mit Spaß die Grundlagen der Straßenverkehrsordnung und alle relevanten Informationen, damit Du Dich sicher im Straßenverkehr bewegen kannst. Dabei verwenden wir neueste Technologie wie z.B. Präsentationen und Videostreams über den Beamer.

Mit „Fahren lernen MAX“ mobil lernen und Papier sparen

„Fahren lernen MAX“ ist das ausgeklügelte Theorie–Lernsystem für das Internet. Lerne am PC oder unterwegs mit deinem mobilen Endgerät in Bus und Bahn, in Pausen auf der Parkbank, etc. ohne dich durch Berge von Papier zu wälzen.

Zusätzlich arbeiten wir mit der Lernsoftware Drivers Cam, hier helfen kommentierte Videos zu den kritischen Stellen in deinem Prüfgebiet, dass du ideal auf die praktische Prüfung vorbereitet bist.

Welche Klasse brauchst Du um mit dem Auto fahren zu dürfen? Und warum darfst Du nicht den Anhänger benutzen?

Einen schnellen Überblick zu den gängigsten Klassen findest Du hier

PKW KLassen

Klasse B

B

Beinhaltet:AM, L
Alter:ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren, ab 18 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Klasse B197

B197

Beinhaltet:AM, L
Alter:ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren,
ab 18 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Was sind die Voraussetzungen für B197?

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Klasse BE

BE

Beinhaltet:nur mit Klasse B
Alter:ab 18 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Praxis
Prüfung:Praktische Prüfung

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Checkliste runterladen ›

Motorrad-Klassen

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren:

Klasse B196

B196

Voraussetzung:Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
Alter:Mindestalter 25 Jahre
Ausbildung/
Prüfung:
Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

Klasse A

A

Beinhaltet:A1, A2, AM
Alter:• ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
• ab 21 Jahren – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
• ab 24 Jahren – für Krafträder bei Direkteinstieg

keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Klasse A2

A2

Beinhaltet:A1, AM
Alter:ab 18 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A1

A1

Beinhaltet:AM
Alter:ab 16 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Klasse AM

AM

Beinhaltet:
Alter:ab 15 Jahre
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 ccm Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Krafträder, zweirädrige Krafträder, dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg) sind in dieser Führerscheinklasse enthalten. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Klasse Mofa

MOFA

Beinhaltet:
Alter:ab 15 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen).

Du hast Fragen?
Melde dich bei uns!