Dein
Führerschein
bei uns

Wir machen dich fit. Mit unserem modernen und sportlichen Fuhrpark bilden wir die Klassen A, A1, A2, B, BE, B196, AM und Mofa aus.

Bei uns erhälst Du Deine persönliche Ausbildung von A – Z.

In unseren modernen Schulungsräumen vermitteln wir interessant und mit Spaß die Grundlagen der Straßenverkehrsordnung und alle relevanten Informationen, damit Du Dich sicher im Straßenverkehr bewegen kannst. Dabei verwenden wir neueste Technologie wie z.B. Präsentationen und Videostreams über den Beamer.

Mit „Fahren lernen MAX“ mobil lernen und Papier sparen

„Fahren lernen MAX“ ist das ausgeklügelte Theorie–Lernsystem für das Internet. Lerne am PC oder unterwegs mit deinem mobilen Endgerät in Bus und Bahn, in Pausen auf der Parkbank, etc. ohne dich durch Berge von Papier zu wälzen.

Zusätzlich arbeiten wir mit der Lernsoftware Drivers Cam, hier helfen kommentierte Videos zu den kritischen Stellen in deinem Prüfgebiet, dass du ideal auf die praktische Prüfung vorbereitet bist.

Welche Klasse brauchst Du um mit dem Auto fahren zu dürfen? Und warum darfst Du nicht den Anhänger benutzen?

Einen schnellen Überblick zu den gängigsten Klassen findest Du hier

PKW KLassen

Klasse B

B

Beinhaltet:AM, L
Alter:ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren, ab 18 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Klasse BE

BE

Beinhaltet:nur mit Klasse B
Alter:ab 18 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Praxis
Prüfung:Praktische Prüfung

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren:

Klasse B196

B196

Voraussetzung:Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
Alter:Mindestalter 25 Jahre
Ausbildung/
Prüfung:
Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

Motorrad-Klassen

Klasse A

A

Beinhaltet:A1, A2, AM
Alter:• ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
• ab 21 Jahren – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
• ab 24 Jahren – für Krafträder bei Direkteinstieg

keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Klasse A2

A2

Beinhaltet:A1, AM
Alter:ab 18 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A1

A1

Beinhaltet:AM
Alter:ab 16 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Klasse AM

AM

Beinhaltet:
Alter:ab 16 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung und praktische Prüfung

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. 
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung. 

Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: 
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Klasse Mofa

MOFA

Beinhaltet:
Alter:ab 15 Jahren, keine Befristung der Besitzdauer
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen).

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